<aside> RiseX GmbH - Leadrise & Futurise

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen RiseX GmbH, Bildstrasse 2a, 9015 St. Gallen (nachfolgend "RiseX" genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt). Die Geltung von abweichenden AGB des Kunden wird ausgeschlossen.

1.2 Die Datenschutzerklärung unter LINK ist integrierender Bestandteil dieser AGB.

1.3 RiseX behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Mitteilung anzupassen, sofern nicht anders angekündigt mit sofortiger Wirkung.

2. Offerte

2.1 Offerten von RiseX sind 30 Tage gültig. Die Erstellung von Offerten ist kostenlos, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Rechte an Offerten sowie an Konzepte, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten verbleiben bei RiseX. Dem Kunden werden keine Nutzungsrechte eingeräumt.

3. Vertragsabschluss

3.1. Ein Vertrag mit RiseX kommt zustande, wenn der potenzielle Kunde die von RiseX erstellte Offerte mündlich, telefonisch oder elektronisch (z.B. per E-Mail oder über das Internet) vorbehaltlos akzeptiert.

3.2. Die Akzeptanz des Angebots durch den potenziellen Kunden ist verbindlich und führt zum Vertragsabschluss.

3.3. RiseX behält sich das Recht vor, die Annahme einer Offerte abzulehnen, wenn begründete Zweifel an der Ernsthaftigkeit oder Zahlungsfähigkeit des potenziellen Kunden bestehen.

3.4. Vor der Annahme durch den potenziellen Kunden ist RiseX nicht verpflichtet, mit der Ausführung des Auftrags zu beginnen.

3.5. Eine schriftliche Bestätigung des Vertragsabschlusses durch RiseX ist nicht erforderlich, um den Vertrag rechtskräftig zu machen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart.

4. Leistungen von RiseX

4.1 RiseX erbringt die in der Offerte beschriebenen Leistungen zu den vereinbarten Terminen. Soweit für die Leistungserbringung Vorleistungen (z.B. Vorschüsse) des Kunden vereinbart sind oder die Mitwirkung des Kunden vereinbart oder erforderlich ist, ist RiseX nur soweit zur Leistung verpflichtet, als der Kunde seinen Mitwirkungs- oder Vorleistungspflichten nachkommt. Zusätzliche Leistungen kann RiseX von einem entsprechenden schriftlichen Auftrag des Kunden abhängig machen. Leistungen, die nicht in der Offerte enthalten sind, sind vom Kunden in jedem Fall zusätzlich zu vergüten.

5. Vergütung